Ostsee Camping Sunflower Bestimmungen

§ 1 GELTUNGSBEREICH

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Reservierungen und Aufenthalte auf dem Campingplatz Ostsee Camping Dziwnówek Sunflower, betrieben von Michael Handsch.

§ 2 ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

1. Die Bestimmungen der Ordnung dienen dem Schutz der Rechte aller Gäste (im Folgenden: Gäste) des

Campingplatzes.

2. Diese Ordnung regelt die Verhaltenspflichten der Gäste während ihres Aufenthaltes auf dem Campingplatz und die Art und Weise der Nutzung der zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen und Geräte.

3. Verträge werden mit Personen ab vollendeten 18. Lebensjahr geschlossen .

4. Eltern haften für Ihre Kinder .

5. Der Vermieter hat das Recht , dem Gast bis zur Zeit seiner Anreise , den Aufenthalt  abzusagen , wenn der Grund gesundheitlich bedingt ist . 

§ 3 RESERVIERUNG UND VERTRAGSABSCHLUSS

Die Reservierung erfolgt per E-Mail.

Der Beherbergungsvertrag kommt mit der schriftlichen Reservierungsbestätigung durch den Betreiber zustande.

§ 4 AN- UND ABREISE DER GÄSTE

1. Der Aufenthalt auf dem Campingplatz dauert von 14:00 bis 12:00 Uhr am nächsten Tag.

2. Bei der Ankunft auf dem Campingplatz ist der Gast verpflichtet, an der Rezeption einzuchecken und die Gebühr zu bezahlen.

3. Personen sind berechtigt, den Campingplatz zu nutzen, nachdem sie die Anmeldeformalitäten erfüllt und den für die gesamte Aufenthaltsdauer im Voraus fälligen Betrag sowie die Kurtaxe bezahlt haben.

4. Besuch ist zwischen 08:00 und 22:00 Uhr nach vorheriger Anmeldung an der Rezeption und Zahlung der Gebühr gemäß Preisliste möglich.

5. Camper, die den Campingplatz nutzen, sind verpflichtet, vor Ablauf des letzten Aufenthaltstages ihre Abreise zu melden bzw. ihren Aufenthalt zu verlängern (sofern freie Plätze vorhanden sind) und eine zusätzliche Gebühr zu entrichten.

6. Aus Gründen, die nicht im Einflussbereich der Platzleitung liegen (Stürme, Regen, Wetterumschwünge, vorzeitige Abreise), erstatten wir bereits eingezogene Gebühren nicht zurück.

7. Der Campingplatz kann die Aufnahme von Touristen verweigern, die während ihres vorherigen Aufenthalts grob gegen die Regeln des Campingplatzes verstoßen haben, wodurch Schäden am Eigentum des Campingplatzes, Touristen oder Personenschäden an einem Touristen, einem Mitarbeiter des Campingplatzes oder anderen Personen verursacht wurden, die sich auf dem Campingplatz aufhalte, oder auf andere Weise den ruhigen Aufenthalt der Touristen oder den Betrieb der Anlage stört. Auch gegenüber Touristen, die eindeutig unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen und sich aggressiv verhalten, was allgemein als vulgär gilt. Touristen, die die Ruhe stören oder den Campingplatz in einer nicht bestimmungsgemäßen Weise nutzen, können vom Campingplatz verwiesen werden, ohne Anspruch auf Rückerstattung bereits angefallener Gebühren und Schadensersatz.

§ 5 NUTZUNG DES CAMPINGPLATZES

1. Der Aufenthaltsort des Gastes auf dem Campingplatz wird durch das Campingplatzpersonal bestimmt.

2 . Der Aufenthalt ist nur auf dem dafür vorgesehenen Platz gestattet.

3. Dem Gast ist es untersagt, den Stellplatz ohne vorherige Genehmigung des Rezeptionspersonals zu wechseln.

4. Vor dem Verlassen des Campingplatzes ist der Gast verpflichtet, aufzuräumen und den Ort, an dem er sich aufgehalten hat, unversehrt zu verlassen.

5. Personen, die sich mit Fahrzeugen auf dem Campingplatz bewegen, müssen äußerste Vorsicht walten lassen und ihre Geschwindigkeit auf 10 km/h reduzieren.

6. Es ist verboten, sich unerlaubt auf andere vermietete Flächen des Platzes zu bewegen.

§6 NUTZUNG TECHNISCHER GERÄTE UND AUSRÜSTUNG

1. Den Gästen steht die Nutzung von Elektro- und Gasgeräten nicht zur Verfügung. Selbst mitgebrachte Geräte dürfen nur für ihren ursprünglichen Zweck verwendet werden.

2. Es ist verboten, elektrische Geräte (Herd, Kühlschrank, Klimaanlage usw.) zu verwenden, die normalerweise nicht für das Camping bestimmt sind. Es ist verboten, Elektrogeräte zu verwenden , für die die Kapazitäten der Stromleitungen nicht ausreichen.

3. Es ist verboten, das Auto zu waschen, das Öl im Fahrzeug zu wechseln usw. auf dem Campingplatz.

4. Waschbecken, Duschen und Toiletten sind bestimmungsgemäß und ihrem Zweck entsprechend zu benutzen; Gäste müssen sich darüber im Klaren sein, dass es sich um sanitäre Anlagen handelt, die jeweils im Abschluss von weiteren Gästen des Campingplatzes genutzt werden.

§7 AUFBEWAHRUNG VON PERSÖNLICHEM EIGENTUM UND HAFTUNG FÜR VERLETZUNGEN AUF DEM

CAMPINGPLATZ

1. Der Gast ist verpflichtet, für sein auf dem Campingplatz zurückgelassenes Eigentum und seine persönlichen Gegenstände Sorge zu tragen.

2. Die Leitung des Campingplatzes haftet nicht für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Gastes und haftet nicht für Unfälle oder Verletzungen, die von Gästen verursacht werden.

§8 UMWELTSCHUTZ

1. Für die Müllentsorgung werden Tonnen bzw. Müllsäcke zur getrennten Abfallsammlung verwendet. Der Gast ist verpflichtet, Abfälle

in Fraktionen zu trennen: Kunststoff und Metall, Glas, Papier, Bio, gemischt – Sonstiges, unterliegt keiner Fraktionierung.

2. Auf dem Gelände des Campingplatzes wird der Müll nach Fraktionen getrennt: Papier, Plastik, Glas, gemischt. Bei Nichteinhaltung der Richtlinien wird eine Reinigungsgebühr in Höhe von 100 PLN erhoben.

3. Es ist verboten, Müll außerhalb der dafür vorgesehenen Behälter zu werfen.

4. Der Gast ist verpflichtet, seinen Stellplatz ordentlich und sauber zu halten.

5. Der Gast ist verpflichtet, alle auf dem Campingplatz befindlichen Pflanzen zu schützen.

6. Das Abbrechen von Ästen sowie das Zerstören (Nageln) und Fällen von Bäumen ist verboten.

§9 Ordnung und Frieden

1. Der Gast ist zur Wahrung von Ordnung und Ruhe verpflichtet.

2. Ruhezeit auf dem Campingplatz ist von 22.00 bis 07.00 Uhr.

3. Es ist verboten, während dieser Zeit Radio- und Fernsehempfänger zu benutzen, laut zu reden und zu singen, da dies zu Lärm auf dem Campingplatz führen kann.

§10 SONSTIGE REGELN

1. Der Gast ist verpflichtet, dem Campingplatzbetreiber Schäden, Störungen an Anlagen und Geräten sowie etwaige Nichteinhaltung dieser Ordnungsregeln durch andere Gäste zu melden.

§9 Folgen bei Nichteinhaltung der Ordnungsgrundsätze auf dem Campingplatz

1. Der Gast ist verpflichtet, alle Bestimmungen dieser Ordnung einzuhalten.

2. Im Falle der Nichtbeachtung der in dieser Ordnung festgelegten Verbote durch einen der Gäste kann die Leitung des Campingplatzes ihm den weiteren Aufenthalt auf dem Campingplatz ohne Anspruch auf Rückerstattung der gezahlten Gebühren verweigern.

3. Weitere Auskünfte erteilt das Personal an der Rezeption.

4. Alle anderen Angelegenheiten, die nicht in dieser Ordnung enthalten sind, sollten jeweils mit dem Campingplatzbetreiber besprochen werden.

§ 11 DATENSCHUTZ

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen.

§ 12 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Es gilt das Recht der Republik Polen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.